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Was ist
Gesundheitsschutz?
Gesundheitsschutz beschäftigt sich kurz- und
langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit. Beim
betrieblichen Gesundheitsschutz werden arbeitsbedingte
Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten verhindert. Gesundheitsschutz beinhaltet arbeitshygienische, organisatorische und präventive Massnahmen. Im Gegensatz zur Gesundheitsförderung leitet sich Gesundheitsschutz von den Menschen krankmachenden Faktoren ab (Pathogenese).
Gesundheitsschutz gehört zu den Pflichten der Unternehmen.
Gesundheitsschutz ist im Arbeitsrecht Artikel 6
verankert.
Die Verordnung 3 Art. 2 konkretisiert Gesundheitsschutz:
Grundsatz
Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Insbesondere muss er dafür sorgen, dass:
a. ergonomisch und hygienisch gute Arbeitsbedingungen herrschen;
b. die Gesundheit nicht durch schädliche und belästigende physikalische, chemische und biologische Einfl üsse beeinträchtigt wird;
c. eine übermässig starke oder allzu einseitige Beanspruchung vermieden wird;
d. die Arbeit geeignet organisiert wird.
Die Massnahmen, welche die Behörde vom Arbeitgeber zur Gesundheitsvorsorge verlangt, müssen
im Hinblick auf ihre baulichen und organisatorischen Auswirkungen verhältnismässig sein.
Krankheit und Unfälle verursachen Leid und Kosten.
Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz schützen die Gesundheit.
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